Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebote
Die Angebote von Mareike Heiser – MHM Immobilienvermittlung in Baden-Baden sind freibleibend und unverbindlich. Ein Zwischenverkauf oder eine Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die Annahme des Angebotes von Mareike Heiser – MHM Immobilienvermittlung in Baden-Baden oder die Inanspruchnahme ihrer Dienste nach erfolgter Angabe der Adresse des Veräußerers/Vermieters oder des Käufers/Mieters oder der Mitteilung der Objektanschrift begründen den Abschluss eines Nachweis oder Vermittlungsauftrages.
2. Entstehen eines Courtageanspruchs
Der Courtage-/Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit von Mareike Heiser – MHM Immobilienvermittlung in Baden- Baden ein Vertrag über das von Mareike Heiser – MHM Immobilienvermittlung in Baden-Baden benannte Objekt zustande gekommen ist. Eine Mitursächlichkeit genügt. Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Auftraggeber bei Erwerb des Objektes durch ihn oder durch einen Verwandten, unbeschadet einer Courtage der Gegenseite, eine Courtage von 3,57 % inkl. 19 % Mehrwertsteuer vom gesamten Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden. Das Gleiche gilt, wenn statt des Auftragsgeschäftes ein Ersatzgeschäft (beispielsweise Vermietung anstatt Verkauf oder Verkauf anstatt Vermietung) getätigt wird, durch das der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Im Falle der Vermietung einer Immobilie zahlt der Auftraggeber von Mareike Heiser – MHM Immobilienvermittlung in Baden-Baden für den Nachweis oder die Vermittlung bei Abschluss des Vertrages durch ihn oder einen Verwandten eine Courtage in Höhe von 2,38 Monatskaltmieten inkl. 19 % Mehrwertsteuer. Bei Miet- oder Pachtverträgen für gewerbliche Flächen beträgt die Courtage 3,57 Monatskaltmieten inkl. 19 % Mehrwertsteuer.
3. Fälligkeit des Courtage-/Provisionsanspruchs
Der Courtageanspruch wird mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages oder des Mietvertrages fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Courtage.
4. Vorkenntnis
Ist dem Auftraggeber das angebotene Objekt bereits anderweitig bekannt, so hat er dies von Mareike Heiser – MHM Immobilienvermittlung in Baden-Baden binnen Wochenfrist in Textform mitzuteilen. Unterbleibt die Benachrichtigung, so gilt der Nachweis und die Vermittlung von Mareike Heiser – MHM Immobilienvermittlung in Baden-Baden als ursächlich für den Vertragsabschluss. Sofern der Auftraggeber nachweisen kann, dass die Tätigkeit von Mareike Heiser – MHM Immobilienvermittlung in Baden-Baden nicht zum Vertragsabschluss geführt hat, verpflichtet er sich zum Ersatz der von von Mareike Heiser – MHM Immobilienvermittlung in Baden-Baden erbrachten und nachgewiesenen Leistungen. Zeitliche Aufwendungen werden entsprechend Ziffer 9 vergütet.
5. Tätigkeit für die andere Vertragspartei
Die Mareike Heiser – MHM Immobilienvermittlung in Baden-Baden ist berechtigt, auch für die andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden. Sie weist darauf hin, dass eine Doppeltätigkeit bei Immobiliengeschäften die Regel ist.
6. Haftungsausschluss
Die Mareike Heiser – MHM Immobilienvermittlung in Baden-Baden ist hinsichtlich des angebotenen Objektes auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen. Darüber hinaus übernimmt die Mareike Heiser – MHM Immobilienvermittlung in Baden-Baden keine Gewähr für die Objekte und haftet nicht für die Bonität der Vertragspartner.
7. Vertraulichkeit/Schadenersatzverpflichtung
Der Empfänger des Angebotes behandelt alle Angaben und Mitteilungen vertraulich. Gelangt durch eine von ihm zu verantwortende Indiskretion ein Dritter zu einem Vertragsabschluss mit einem von Mareike Heiser – MHM Immobilienvermittlung in Baden-Baden nachgewiesenen oder vermittelten Anbieter, so ist der Empfänger des Angebotes zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 3,57 % inkl. 19 % Mehrwertsteuer vom Wirtschaftswert des Vertrages verpflichtet. Bei wohnwirtschaftlicher Vermietung beträgt die Entschädigung 2,38 Monatskaltmieten inkl. 19 % Mehrwertsteuer und bei gewerblicher Vermietung beträgt die Entschädigung 3,57 Monatskaltmieten inkl. 19 % Mehrwertsteuer.
8. Vermögenswerte
Die Mareike Heiser – MHM Immobilienvermittlung in Baden-Baden nimmt keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Interessenten dienen.
9. Beendigung des Auftrages
Sollte ein von Mareike Heiser – MHM Immobilienvermittlung in Baden-Baden erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mareike Heiser – MHM Immobilienvermittlung in Baden-Baden hiervon unverzüglich zu verständigen. Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt die Mareike Heiser – MHM Immobilienvermittlung in Baden-Baden, Ersatz für ihre sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.
10. Teilunwirksamkeitsklausel
Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 76530 Baden-Baden.